...erwarten Sie bei - mit Abstand - schönstem Panorama!
Wir freuen uns sehr, unsere Gäste wieder willkommen heissen zu dürfen.
Das Hotel darf auch für touristische Zwecke durchgehend geöffnet bleiben-
das Restaurant darf wieder jeden Abend ab 18 Uhr seine Gäste bedienen.
Einiges der neuartigen Regelungen war für uns schon selbstverständlich. Jetzt wurde es zur Vorschrift.
Schritt für Schritt gehen wir auf eine neue Normalität zu!
Bitte beachten Sie die aktuellen Regulierungen des Landes Baden-Württemberg.
DAS BETRETEN UNSERES HAUSES IST NUR MÖGLICH, WENN:
BEI BETRETEN UNSERES HAUSES, BITTE BEACHTEN SIE FOLGENDES:
Verordnung des Sozialministeriums und des Wirtschaftsministeriums zur Eindämmung von Übertragungen des Corona-Virus (SARS-CoV-2) in Gaststätten (Corona-Verordnung Gaststätten – CoronaVO Gaststätten) Vom 11. Oktober 2020. Verordnet wird auf Grund von § 32 Sätze 1 und 2 und § 28 Absatz 1 Sätze 1 und 2 des Infektionsschutzgesetzes vom 20. Juli 2000 (BGBl. I S. 1045), das zuletzt durch Artikel 1 des Gesetzes vom 27. März 2020 (BGBl. I S. 587) geändert worden ist, in Verbindung mit § 4 Absatz 5 der Corona-Verordnung (CoronaVO) vom 15. Oktober 2020 (notverkündet gemäß § 4 des Verkündungsgesetzes und abrufbar unter https://www.baden-wuerttemberg.de/corona-verordnung).
Unser Personal trägt Schutzmasken. Wir bitten daher um Ihr Verständnis, dass manche Abläufe nicht wie gewohnt stattfinden werden.
Dennoch sind wir mit großer Freude wieder für Sie da!